Anmeldeverfahren
 

a) Zur Einschulung

Eine Anmeldung für die Betreuung ist ab dem Zeitpunkt der Schulanmeldung       (d.h. ca. 18 Monate vor der Einschulung) möglich.  Anmeldeformulare gibt es im Büro der Betreuung oder auf der Homepage der Stadtschule (gültig ab August 2022).

Vor den Sommerferien des Einschulungsjahres bekommen Sie eine schriftliche Rückmeldung, ob Ihrer Anmeldung entsprochen werden kann. Sie erhalten gegebenenfalls einen vorläufigen Betreuungsvertrag, der nur wirksam wird, wenn Ihr Kind an der Stadtschule eingeschult wird. Sie haben zwei Wochen Zeit, den Platz mittels Betreuungsvertrag zu bestätigen. Versäumen Sie dies, wird der Platz anderweitig vergeben. Im Falle einer Absage stehen Sie automatisch auf einer Warteliste und werden informiert, sobald ein Platz frei wird. Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschluss eingehen, werden nachrangig berücksichtigt.

b) Während eines laufenden Schuljahres

Aufnahmen sind prinzipiell zu jedem Monatsersten möglich (gilt bis Juli 2022). Die Anmeldung muss jeweils bis zum 15. des Vormonats eingegangen sein. Sollten nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden können, gelten die oben genannten Aufnahmekriterien.  Wenn eine Aufnahme wie gewünscht möglich ist, erhalten Sie einen Betreuungsvertrag, den Sie innerhalb einer Woche bestätigen müssen.  Ist eine Aufnahme nicht wie gewünscht möglich, werden Sie darüber informiert und auf die Warteliste aufgenommen. Die bis Juli 2022 gültigen Anmeldeformulare finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Betreuung erhalten Sie im Büro der Betreuung oder hier auf unserer Homepage.

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